Vorratsdatenspeicherung
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Comics_und_Cartoons (Quelle des Cartoons)Es wird mir versichert, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung notwendig sei, um die Bürger Deutschlands, also auch mich, vor schwerer Kriminalität und Terrorangriffen zu schützen. Ich setze als bekannt voraus, dass noch nie und nirgendwo ein Gesetz irgendetwas oder irgendjemanden geschützt hat. „Schützen“ ist das Verhalten von Menschen, die Gesetze beachten und Gesetze anwenden.
Da beginnt mein Problem.
In einer Talkshow zum Thema sagte der Jurist und ehemalige Bundeinnenminister Otto Schily sinngemäß: Da die Daten von Telefonverbindungen ohnehin von den Telefongesellschaften schon drei Monate lang gespeichert würden, verstünde er die ganze Aufregung nicht. Durch das Gesetz würden es doch gerade mal drei Monate mehr, während deren die Daten vorrätig gehalten werden müssten.
Wenn ein Rechtsgelehrter in einer staatlichen Spitzenposition ein derart verschobenes Rechtsverständnis hat, was habe ich dann von den nach geordneten Staatsdienern zu erwarten? Eine vertragliche Regelung, die ich mit meinem Telefonanbieter schließe, um kontrollieren zu können, ob meine Rechnung stimmt, lässt sich mit einer staatlichen Kontrollmaßnahme mir gegenüber nicht vergleichen. Per Vertrag weise ich die Telefongesellschaft an: Ihr speichert die Daten meiner Telefonverbindungen für drei Monate, damit ich bei Unstimmigkeiten kontrollieren kann, ob die Rechnung zutrifft, ob jemand Unbefugtes mein Telefon benutzt etc. Und wenn ich diese Regelung nicht mehr haben will, kann ich sie einfach widerrufen.
Eine gesetzliche Regelung, mit dem der Staat Zugriff auf meine Daten für die Dauer von sechs Monaten erhält, gibt dem Telefonanbieter im Namen des Staates folgende Anweisung: Ihr speichert seine Daten für sechs Monate, damit der Staat gegebenen Falls kontrollieren kann, mit wem euer Kunde von wo und wie lange telefoniert hat. Und gegen diese Regelung kann euer Kunde gar nichts machen.
Der ehemalige Minister des Inneren setzt in der oben genannten Aussage die vertragliche Regelung, die ich freiwillig und für meine privaten Zwecke und für mich jederzeit kündbar und nachvollziehbar mit einem Telefonanbieter gleich mit der Regelung eines staatlichen Eingriffs, gegen den ich mich nicht wehren kann. Das ist ein Rechtsverständnis, dass mir Angst macht.
Es sind Menschen, die Gesetze anwenden, auslegen und übertreten.
Die Entwicklung der Telefonüberwachung nach §§ 100 a und 100 b Straf-prozeßordnung wurde vor Jahren im Sinne des Gesetzes eingeschränkt vorge-nommen. Mittlerweile werden richterliche Anordnungen wie am Fließband erlassen.
Der staatliche Verfolgungseifer wurde zuletzt in der Behandlung der G 8 – Gipfelgegner erneut deutlich. Je mehr staatliche Eingriffe der Bürger zulässt, umso höher ist auch das Risiko, dass diese Eingriffe überhand nehmen und gesetzeswidrig gehandhabt werden.
Soll der Staat sich damit begnügen, meine Telefondaten, die für drei Monate freiwillig gespeichert sind, bei ausreichenden Verdachtsmomenten auf richterlichen Beschluss beschlagnahmen zu dürfen. Meinem Sicherheitsbedürfnis auf Schutz vor Terror ist damit Genüge getan.


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